Heute (6. November 2024) hat der Bundesrat entschieden, die 3a-Verordnung per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Dort sind auch die nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a geregelt.

Wie die Umsetzung aussieht, findest du in meiner „Mäsitsch – Fachsprache übersetzt“

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Bern, 22.11.2023 – Künftig sollen Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Dies betrifft Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge einzahlen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 entsprechende Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 6. März 2024. (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen)

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